Wie kann man sein Fahrrad vor unbefugtem Zugriff sichern?
Erst einmal braucht man ein gutes Fahrradschloss, mit dem das Fahrrad nicht nur abgesperrt sondern an einem festen Objekt (Baum, Pfosten, Zaun) angeschlossen wird. Ein nicht angeschlossenes Fahrrad ist leicht auf einen Anhänger oder Lieferwagen zu verladen und schon ist es verschwunden.
Doch es gibt weitere Möglichkeiten, einem Dieb das Interesse am eigenen Fahrrad zu verleiden. Ist ein Fahrrad mit einem Code versehen, mit dem es seinem Besitzer zweifelsfrei zuzuordnen ist, ist es von einem Dieb nicht so ohne weiteres zu verkaufen. Damit stellt es für ihn einen sehr viel geringeren Wert dar als ein uncodiertes Fahrrad.
Anforderungen an eine Fahrradcodierung:
Zum Einen soll der Code eine einfache Zuordnung zum Besitzer darstellen, die direkt ohne Zugriff auf zentrale Datenbanken leicht zu überprüfen ist. Zum Anderen soll der Code möglichst fest mit dem Fahrrad verbunden sein, so dass er nicht entfernt werden kann. Die Anbringung des Codes darf aber das Fahrrad auch nicht beschädigen.
Bis vor kurzem wurde die Codierung mit einer Gravur oder Nagelmarkierungspistole favorisiert, aber die zunehmende Verwendung von Verbundwerkstoffen wie Carbon, welches durch eine Gravur in seiner Festigkeit beeinträchtigt würde, machte die Entwicklung einer weiteren Codiermöglichkeit nötig. Zur Zeit wird neben einer Gravur ein Spezialaufkleber verwendet.
Der Aufbau des Codes wird in ähnlicher Form in ganz Deutschland angewendet. Generell ist er aus 5 bis 6 (bei Codierung mit der Jahreszahl) Datenblöcken aufgebaut und erlaubt damit eine eindeutige Identifizierung des Eigentümers.
Als Beispiel wird der Code
FO175EHRBAC22JM19
verwendet.
Hier einmal mit Trennung der Datenblöcke dargestellt zum leichteren Verständnis:
FO | 175 | EHRBAC | 22 | JM | 19
1. FO steht für den Landkreis Forchheim und ist identisch mit dem Autokennzeichen
2. 175 wurde amtlich für die Gemeinde Wiesenthau festgelegt und entspricht den letzten drei Stellen des amtlichen Gemeindeschlüssels
3. EHRBAC ist der Buchstabencode für die Ehrenbacher Str. Es wird ein 3- bis 8-stelliger Buchstabencode verwendet. Die ersten zwei Zeichen des Straßencodes sind identisch mit den ersten zwei Zeichen des amtlichen Straßennamens, die weiteren Buchstaben sollen Verwechslungen mit ähnlichen Straßennamen (z.B. der Ehrenbürgstr. in der gleichen Gemeinde) minimieren. Trotzdem soll der Straßencode möglichst kurz sein.
4. 22 steht für die Hausnummer 22
5. JM: Der Vorname des Eigentümers beginnt mit J, der Nachname mit M. Initialen sind generell zweistellig, bei Doppelnamen wie Klaus-Peter Müller-Schulze also KM
6. 19 steht für das Jahr der Codierung 2019
Ein herrenlos aufgefundenes Fahrrad kann also ohne Probleme seinem Besitzer wieder zugeführt werden, da es mehr als unwahrscheinlich ist, dass in einem Haus zwei Personen mit gleichen Initialen wohnen.
Doch was soll man tun, wenn man als Student sicherlich mit mehreren Umzügen in der Zukunft zu rechnen hat?
Überlegen Sie in solchen Fällen, ob nicht die Adresse der Eltern mehr Kontinuität verspricht und die Zeit der "Wanderjahre" überbrücken hilft. Das deutsche Melderecht lässt Zweitwohnsitze zu. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie dann Ihr Fahrrad auf den Zweitwohnsitz codieren.
Aber kann ein codiertes Fahrrad von mir auch wieder verkauft werden? Ja, auch codierte Fahrräder können ohne Probleme verkauft werden. Um den Käufer nicht in Schwierigkeiten zu bringen, ist aber höchst angeraten, den Eigentumsübergang schriftlich zu dokumentieren und die Codierpapiere (Codierpass) dem neuen Eigentümer im Original zu überlassen. Es ist selbstverständlich möglich, das Fahrrad erneut zu codieren, mit den Daten des neuen Eigentümers.
Es lohnt sich also, ein Fahrrad zu codieren, um sein Eigentum zu sichern und es für Diebe unattraktiv zu machen. Je höher der Wert des Fahrrads, je mehr lohnt die Codierung.
Sicherheit
Fast ein Drittel aller Fahrradunfälle ereignen sich ohne fremde Beteiligung und sind somit vermeidbar. Meist handelt es sich dabei um Stürze, die durch Fahrfehler und Unsicherheit im Straßenverkehr ausgelöst werden. Auffallend oft passieren solche Unfälle mit neu erworbenen E-Bikes.
Wer sein Fahrrad beherrscht, ist auch in kritischen Situation besser in der Lage, auf Gefahren zu reagieren und Unfälle zu vermeiden.
Unsere Kurse sind daher auf E-Bikes zugeschnitten, können aber auch mit normalen Fahrrädern absolviert werden.
Aufbau und Gestaltung des Kapitels „Fahrsicherheitstraining“ erfolgten in freundlicher Zusammenarbeit mit dem ADFC Forchheim.
unterwegs - aber oft auch etwas unsicher
So beschreiben manche die Fahrweise von „E-Bike“-Fahrenden. Oft handelt es sich dabei um ältere Verkehrsteilnehmer, die zum Teil ihr Leben lang Rad gefahren sind und sich jetzt ein E-Bike angeschaftt haben oder gar um Mitbürgerinnen und Mitbürger, die festgestellt haben, dass sich viele Besorgungen auch ohne Auto erledigen lassen.
Wir freuen uns über alle, die dieses umweltfreundliche und klimaschonende Verkehrsmittel benutzen wollen. Nicht zuletzt kommt es auch ihrer Gesundheit zugute. Wer's genau wissen will: Radfahrende haben eine um sechs Jahre höhere Lebenserwartung.
Doch nicht immer verläuft der Einstieg in die Benutzung des E-Bikes so reibungslos. Fast ein Drittel aller Fahrradunfälle ereignen sich ohne fremde Beteiligung und sind somit vermeidbar. Meist handelt es sich dabei um Stürze, die durch Fahrfehler und Unsicherheit im Straßenverkehr ausgelöst werden.
Wer sein Fahrrad beherrscht, ist auch in kritischen Situation besser in der Lage, auf Gefahren zu reagieren und Unfälle zu vermeiden.
Wir bieten seit dem Frühjahr 2022 ein Fahrsicherheitstraining für Personen an, die sich auf dem Rad manchmal unsicher fühlen, die nach längerer Pause wieder aufs Fahrrad steigen wollen, Pedelec-Neulinge und eher unsportliche sowie ältere Interessenten. Unser Fahrsicherheitstrainer wurde durch den ADFC-Bayern ausgebildet und hat schon viele Kilometer auf dem Fahrrad zurückgelegt – ob als Tourenleiter oder bei privaten Fahrten.
Bei unseren Kursen ist die Zahl der Teilnehmer auf fünf begrenzt, dadurch haben wir die Möglichkeit uns jedem Einzelnen zu widmen.
Die Kurse finden vorwiegend auf einem Verkehrsübungsplatz statt, den auch die Polizei für ihren Verkehrsunterricht an den Schulen benutzt. Die Kursdauer ist auf drei Stunden angesetzt, eventuell mit einer anschließenden Ausfahrt, um das Gelernte zu vertiefen.
Für Mitglieder des ADFC beträgt die Kursgebühr 15 €, ansonsten 25 €.
In unseren Kursen werden wir uns mit folgenden Themen befassen:
Und wenn noch Zeit bleibt, machen wir eine gemeinsame Rundfahrt
Anmeldung
Mit der Anmeldung erkennen Sie die folgenden Bedingungen an:
Risiken
Haftungsbeschränkung
Empfehlung
Anfahrt
Der Verkehrsübungsplatz der Stadt Coburg, den wir benutzen dürfen, befindet sich neben der Turnhalle des TV Ketschendorf (Adresse für Navi: Dr.-Walter-Langer-Str. 4, 96450 Coburg).
Gerne können Sie uns hier über Ihren persönlichen Eindruck von unserem Kurs berichten. Sparen Sie nicht mit Kritik oder Verbesserungsvorschlägen. Auch über ein Lob freuen wir uns.
An dieser Stelle nochmals unser Dank an den ADFC Forchheim für die Unterstützung beim Zusammenstellen dieser Informationen.
Du hast ein Problem mit Deinem Fahrrad, das Du alleine nicht lösen kannst? Dein Rad bräuchte mal wieder eine Generalüberholung? Oder brauchst Du ein paar Ideen, wie Du das Rad am schnellsten wieder fahrtüchtig bekommst?
Unsere Rad-Experten beraten dich gerne und nehmen sich nur für dich Zeit, um das Problem zu besprechen. Für die Sprechstunde sind pro Person 30 Minuten vorgesehen. Denk dran, Du musst natürlich selbst Hand anlegen und dein Fahrrad reparieren, aber unter Anleitung unserer Experten klappt das bestimmt ????
Falls ihr das Fahrrad nicht in den 30 Minuten repariert bekommt und aufwendigere Reparaturen nötig sind, kannst Du gerne auch unsere Geräte im Makerspace reservieren und dich dort ans Werkeln machen.
Mehr Informationen und die nächsten Termine: Die CREAPOLIS Fahrradsprechstunde - Einführungskurse - Makerspace - Creapolis (creapolis-coburg.de)
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.
Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.
Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.
Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.
Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.